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Servicezeiten
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Kontakt

allgemeine Auskünfte
03644 531 100

Arbeitgeber
0800 455 5520

Jugendberufsagentur

Du hast Probleme daheim und weißt nicht weiter?

Du merkst selbst, dass du vom richtigen Weg abkommst oder bereits abgekommen bist?

Du schließst nicht aus, einer Suchterkrankung unterlegen zu sein?

Du hast Fragen zu deiner (beruflichen) Zukunft oder gar Zukunftsängste?


Dann ist die Jugendberufsagentur Weimarer Land genau die richtige Adresse!

Unser Ziel ist es, Jugendliche und junge Erwachsene wie dich auf ihrem Weg in Ausbildung und Beschäftigung zu unterstützen und so deine Chancen für das spätere Berufsleben so optimal wie möglich zu gestalten.


Um dich zu einem Berufsabschluss zu führen

  • wirst du umfassend zu deinen beruflichen Perspektiven beraten
  • werden deine individuellen Voraussetzungen dafür abgeklärt
  • wird dir ein passendes Ausbildungs- oder Qualifizierungsangebot unterbreitet
  • wirst du auch bei Problemen im privaten Umfeld unterstützt, die dir den Weg in Ausbildung und Beruf erschweren
  • wirst du auch bei Problemen während der Ausbildung oder bei einem drohenden Ausbildungs- oder Studienabbruch unterstützt.

Gehe hierfür mit deinem persönlichen Ansprechpartner ins Gespräch,

ruf uns an unter der 03644 / 531 250 oder

besuche uns im Eisbrecher. 

Unterstützung in besonderen Lebenslagen

Selbstverständlich unterstützen wir auch Personen, die nicht mehr als junge(n) Erwachsene(n) zu bezeichnen sind, sofern Sie nicht bereits das Rentenalter erreicht haben. 


Das erwartet Sie!

Ihre Sorgen und Ängste sind uns nicht egal. Unsere geschulten Mitarbeitenden nehmen sich die Zeit, Probleme und Krisen mit Ihnen zu besprechen und nach Lösungswegen zu suchen.
Wir bieten Ihnen eine kompetente, professionelle und verständnisvolle Beratung für die Bewältigung Ihrer Situation. Zur Unterstützung haben wir weitere Partner an unserer Seite, mit denen wir bei Bedarf gerne gemeinsam ins Gespräch kommen können.
Die Beratung im Fallmanagement ist freiwillig. Nach dem Erstgespräch entscheiden Sie, ob Sie dieses Angebot nutzen möchten. Im Verlauf der Betreuung im Fallmanagement erarbeiten wir gemeinsam Ihre Ziele und besprechen Wege, damit Sie wieder positiv in die Zukunft schauen

Problemlagen können vielseitig sein!

Stellen Sie (ggf. gemeinsam mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter) fest, dass der Weg in Arbeit durch bestehende Probleme erschwert oder gar unmöglich ist, dann wollen wir Sie gerne unterstützen!
Sie müssen nur eine Voraussetzung mitbringen: Seien Sie dazu bereit, mit uns gemeinsam und aktiv an der Lösung Ihrer Probleme arbeiten!

Vermittlungsbudget

Aufnahme:

  • Fahrtkosten bei Pendelfahrten für die tägliche Fahrt zur Arbeit
  • Fahrtkosten zum Arbeitsantritt
  • Umzugskosten außerhalb des Tagespendelbereiches
  • erforderliche Arbeitsmittel
  • Kosten für notwendige Nachweise

Stellen Sie die erforderlichen Anträge rechtzeitig, bevor die Kosten entstehen. Eine nachträgliche Antragstellung ist nicht möglich. Sprechen Sie mit Ihrer Arbeitsvermittlerin / Ihrem Arbeitsvermittler, welche individuellen Leistungen aus dem Vermittlungsbudget für Sie relevant und erforderlich sind.

Für die Anbahnung und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer Ausbildung stehen Ihnen im Rahmen des Vermittlungsbudgets verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Leistungen aus dem Vermittlungsbudget können sein:

Anbahnung:

  • Bewerbungskosten
  • Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen

Eingliederungsmaßnahmen

Viele der Programme, die Sie in Ihrer Arbeitssuche unterstützen können, werden als Maßnahmen bezeichnet.

Ziel dieser Förderinstrumente ist der Ausgleich von Defiziten und die Verbesserung der Zugangsvoraussetzungen für den Arbeitsmarkt.
Die Dauer und Intensität der Maßnahmen richtet sich nach dem Einzelfall.

Es gibt verschiedene Maßnahmen (keine abschließende Aufzählung):

  • Maßnahmen zur Unterstützung im Bewerbungsprozess und bei der Stellensuche (Gruppen- oder Einzelcoaching)
  • Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Erprobung
  • Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation
  • Maßnahmen zur Stabilisierung der familiären und persönlichen Situation
  • Einschaltung eines privaten Arbeitsvermittlers
  • Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Job")

Sprechen Sie mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittler über Ihre Situation und Ziele, damit die passende Lösung mit der bestmöglichen Unterstützung für Sie gefunden werden kann.
Sie erhalten dann ein entsprechendes Angebot oder einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein um sich eigenständig eine Maßnahme zu suchen.

Maßnahme bei einem Arbeitgeber (Arbeitserprobung)

Maßnahmen beim Arbeitgeber sind im Vorfeld beim Jobcenter zu melden bzw. zu beantragen. Die Dauer einer betrieblichen Erprobung wird individuell entsprechend der Maßnahmeinhalte und - ziele festgelegt.

Betriebliche Erprobungen ermöglichen es Ihnen sich in bestimmten Tätigkeitsbereichen auszutesten, berufliche Kenntnisse zu erlangen und sich zu beweisen, dass Sie für eine bestimmten Arbeitsplatz geeignet sind.

Maßnahmen bei einem Arbeitgeber unterstützen Ihre berufliche Eingliederung durch:

  • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
  • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnisse
  • Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Sprechen Sie mit Ihrer Arbeitsvermittlerin/ Ihrem Arbeitsvermittler. Diese wird Sie in Ihrem Vorhaben unterstützen und gemeinsam mit den Mitarbeitern unseres Arbeitgeberservice geeignete Arbeitgeber kontaktieren, um Ihnen praktische Erprobungen zu ermöglichen.


Eingliederungszuschüsse

Der Eingliederungszuschuss ist ein Zuschuss zum Bruttoarbeitsentgelt, der sich an der Minderleistung der Arbeitnehmerin/ des Arbeitnehmers orientiert (bezogen auf den konkreten Arbeitsplatz).

Antragstellung

Eingliederungszuschüsse sind durch den Arbeitgeber vor der Arbeitsaufnahme beim Jobcenter zu beantragen.

Höhe und Dauer der Förderung

Der Zuschuss variiert in Höhe und Dauer und ist abhängig von der Einschränkung der Arbeitsleistung, die Entscheidung ist daher in jedem Einzelfall vom zuständigen Jobcenter vor der Einstellung zu prüfen.

Der Eingliederungszuschuss kann bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts betragen. Es wird in der Regel das Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, das tatsächlich gezahlt wird. Zudem wird der Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in pauschalierter Form berücksichtigt. Die Förderdauer kann bis zu zwölf Monate betragen.

Erweiterte Fördermöglichkeiten

Soweit erforderlich, ist für bestimmte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine längere und/oder höhere Förderung möglich.

  • Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben
  • Bei behinderten und schwerbehinderten Menschen
  • Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen

Förderungsausschluss Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn ein bestehendes Arbeitsverhältnis beendet wird, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten.Der Arbeitnehmer innerhalb der letzten vier Jahre bereits mehr als drei Monate versicherungspflichtig im Unternehmen beschäftigt war.

Nachbeschäftigungspflicht

Es wird grundsätzlich erwartet, dass die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer auch über die Förderdauer hinaus – also ohne Förderung – weiter beschäftigt wird. Die sogenannte „Nachbeschäftigungszeit" entspricht in der Regel der Förderdauer, sie beträgt längstens zwölf Monate. Wenn das Beschäftigungsverhältnis während des Förderzeitraums oder in einer Nachbeschäftigungszeit ohne wichtigen Grund beendet wird, ist der Eingliederungszuschuss – von wenigen Ausnahmen abgesehen - teilweise zurückzuzahlen.

Bei den Eingliederungszuschüssen handelt es sich um Ermessensleistungen. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. Der Eingliederungszuschuss wird grundsätzlich nur gezahlt, wenn er zur beruflichen Eingliederung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers erforderlich ist. Hierüber entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.